Restitution zweier Kulturgüter an Kamerun

Kamerun Monolithes

Das Bundesamt für Kultur (BAK) hat der Kamerunischen Botschaft in Bern zwei Kulturgüter übergeben. Die Objekte – zwei «Akwanshi» Monolithen aus Stein wurde im Rahmen eines kantonalen Strafverfahrens definitiv eingezogen und sind in der Folge an das BAK zur Überführung in ihren Ursprungsstaat gefallen. Die Restitution der kamerunischen Kulturgüter erfolgt in Anwendung des Bundesgesetzes über den internationalen Kulturgütertransfer, welches die UNESCO-Konvention von 1970 über Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut umsetzt.

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Letzte Änderung 11.07.2023

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