Restitution eines über 3400-jährigen Kulturguts an Ägypten

Restitution ägyptisches Kulturgut_02

Das Bundesamt für Kultur (BAK) hat der Ägyptischen Botschaft in Bern ein über 3400 Jahre altes Kulturgut übergeben. Das Objekt wurde im Rahmen eines kantonalen Strafverfahrens definitiv eingezogen und ist in der Folge an das BAK zur Überführung in ihren Ursprungsstaat gefallen. Die Restitution des ägyptischen Kulturguts erfolgt in Anwendung des Bundesgesetzes über den internationalen Kulturgütertransfer, welches die UNESCO-Konvention von 1970 über Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut umsetzt.

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Letzte Änderung 17.07.2023

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