Bundesamt für Kultur stoppt Verkauf einer irakischen Schrifttafel im Internet

Bern, 18.12.2007 - Das Bundesamt für Kultur (BAK) und die Bundeskriminalpolizei (fedpol) haben in Zusammenarbeit mit eBay den Verkauf eines irakischen Kulturguts im Internet gestoppt. Es handelt sich um eine Keilschrifttafel, die mit grösster Wahrscheinlichkeit illegal aus dem Irak ausgeführt worden war. Das BAK hat gegen den in Zürich wohnhaften Verkäufer Strafanzeige eingereicht. Der Handel mit irakischen Kulturgütern, die nach 1990 ausgeführt worden sind, ist in der Schweiz verboten.

Gemeinsam mit fedpol und der Auktionsplattform eBay hat die Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer des BAK den Verkauf eines irakischen Kulturguts im Internet verhindert. Die mesopotamische Keilschrifttafel, die schätzungsweise aus dem Jahr 2000 vor Christus stammt, wurde mit grösster Wahrscheinlichkeit illegal aus dem Irak ausgeführt und von einem in Zürich wohnhaften Verkäufer im Internet angeboten. Keilschrifttafeln werden auf der „Roten Liste" der besonders gefährdeten irakischen Kulturgüter des internationalen Museumsrats ICOM geführt (www.icom.org/redlist).

Am Mittwoch, 12. Dezember 2007 stoppte eBay die Auktion kurz vor ihrem Ende. Das BAK hat gestützt auf das Kulturgütertransfer- und Embargogesetz Strafanzeige gegen den Verkäufer eingereicht. Die Zürcher Kantonspolizei beschlagnahmte daraufhin die Keilschrifttafel in einem Lager des Verkäufers. Bei einer Verurteilung droht dem Verkäufer eine Busse bis CHF 500'000 oder eine Freiheitsstrafe.

Das BAK erhielt den Hinweis auf das Angebot vom deutschen Bundeskriminalamt via fedpol. Die deutschen Behörden waren zuvor von einem renommierten Spezialisten für irakisches Kulturgut auf das Internet-Angebot aufmerksam gemacht worden. Laut diesem stammt die Keilschrifttafel höchstwahrscheinlich aus einer illegalen Raubgrabung. Der Verkäufer veröffentlichte im Internet eine Echtheitsbestätigung, die von einem Antikenhandelsgeschäft erstellt wurde. Diese ist aber kein Beweis für die Legalität des Transfers. Der Besitz von irakischem Kulturgut, das nach 1990 das Land verlassen hat, ist in der Schweiz meldepflichtig. Gemäss der Irak-Verordnung wird bei jedem Kulturgut, das nach August 1990 Irak verlassen hat, die rechtswidrige Ausfuhr vermutet.

Bei der Aktion handelt es sich um eine doppelte Première: Zum ersten Mal stoppt das BAK den Verkauf von irakischem Kulturgut, und zum ersten Mal ist eine Aktion koordiniert mit eBay, der Kantonspolizei Zürich und den Bundesbehörden erfolgt. Basis des koordinierten Vorgehens bilden laufende Verhandlungen zum Stopp des illegalen Kulturgütertransfers via Interet, welche das BAK mit fedpol, eBay und ricardo führt.


Adresse für Rückfragen

Yves Fischer, Leiter der Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer, Bundesamt für Kultur, T 031 323 86 75


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Letzte Änderung 15.12.2023

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