Gesetzesänderungen zum Inkrafttreten der Kulturbotschaft

Bern, 25.11.2015 - Das Parlament hat im Rahmen der Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016–2020 verschiedene Änderungen des Kulturförderungsgesetzes (KFG) und des Filmgesetzes (FiG) verabschiedet. Ebenfalls davon betroffen ist die Filmverordnung (FiV). Der Bundesrat hat beschlossen, die Änderungen am 1. Januar 2016 in Kraft zu setzen.

Das KFG wird geändert, um die von der Kulturbotschaft vorgesehenen neuen Massnahmen umzusetzen. Diese betreffen die kulturelle Teilhabe, die musikalische Bildung mit dem Programm «jugend+musik» als zentrales Element sowie die Lese- und Literaturförderung. Die Revision des FiG weitet die sogenannte Einverleiherklausel aus. Diese gilt nicht nur für das Vorführen in einem registrierten Kino, sondern neu auch für das Verkaufen von Tonbildträgern wie DVDs oder Videos sowie für das Vertreiben über Abruf- oder Abonnementsdienste. Die Änderung der FiV regelt die Pflicht, wonach statistische Angaben zur Filmverwertung ausserhalb der Kinos gemeldet werden müssen.

Artikel 8 des FiG, der dem Bund die Kompetenzen zur Entwicklung des Programms «Filmstandortförderung Schweiz FiSS» verleiht, wird am 1. Juli 2016 in Kraft gesetzt.

Die Gesetze und die Verordnung werden Mitte Dezember auf der Internetseite des Bundesamtes für Kultur publiziert.


Adresse für Rückfragen

Anne Weibel, Bundesamt für Kultur BAK, Leiterin Kommunikation
058 462 79 85
anne.weibel@bak.admin.ch


Herausgeber

Der Bundesrat
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Letzte Änderung 15.12.2023

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