Coronavirus: Der Bundesrat verabschiedet die Covid-19-Kulturverordnung

Bern, 14.10.2020 - Das Covid-19-Gesetz schafft die rechtlichen Grundlagen, damit der Bundesrat diejenigen notverordnungsrechtlich beschlossenen Massnahmen aufrechterhalten kann, die für die Bewältigung der Covid-19-Epidemie weiterhin erforderlich sind. An seiner Sitzung vom 14. Oktober 2020 hat der Bundesrat die Verordnung über die Massnahmen im Kulturbereich gemäss Covid-19-Gesetz verabschiedet.

Der Bundesrat hat am 20. März 2020 Massnahmen beschlossen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Epidemie abzumildern. Um der besonderen Situation im Kultursektor Rechnung zu tragen, hat er diese Massnahmen durch spezifische Instrumente ergänzt. Am 12. August hat der Bundesrat den Entwurf des Covid-19-Gesetzes verabschiedet, das die rechtlichen Grundlagen für eine Verlängerung der Massnahmen bis Ende 2021 schafft. Das Parlament hat das Covid-19-Gesetz am 25. September in der Schlussabstimmung gutgeheissen.

An seiner Sitzung vom 14. Oktober hat der Bundesrat die Massnahmen im Kulturbereich gemäss Covid-19-Gesetz festgelegt und die Covid-19-Kulturverordnung verabschiedet. Diese sieht vor, dass der Bund den Kantonen weiterhin Mittel zur Unterstützung der Kulturunternehmen zur Verfügung stellt. Auf Gesuch werden Finanzhilfen zur Entschädigung finanzieller Einbussen gewährt. Möglich sind auch Beiträge an Transformationsprojekte, mit denen sich die Kulturunternehmen den Gegebenheiten in Zusammenhang mit der Epidemie anpassen können. Der Bund trägt die Hälfte der von den Kantonen gesprochenen Beträge.

Kulturschaffende erhalten auf Gesuch weiterhin Geldleistungen des Vereins Suisseculture Sociale zur Deckung der unmittelbaren Lebenshaltungskosten. Kulturvereine im Laienbereich werden auf Gesuch weiterhin für den finanziellen Schaden entschädigt, der aus der Absage, Verschiebung oder eingeschränkten Durchführung von Veranstaltungen entsteht.

2020 stellt der Bund 50 Millionen Franken für diese Massnahmen zur Verfügung. 2021 wird er den Kantonen 100 Millionen Franken für die Unterstützung der Kulturunternehmen, dem Verein Suissculture Sociale 20 Millionen Franken für die Unterstützung der Kulturschaffenden und den Dachverbänden 10 Millionen Franken für die Unterstützung der Kulturvereine im Laienbereich zur Verfügung stellen.

Die Covid-19-Kulturverordnung tritt rückwirkend auf den 26. September 2020 in Kraft.


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Letzte Änderung 15.12.2023

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