Der Bund und der Kanton Graubünden entwickeln die Förderung des Rätoromanischen und Italienischen weiter

Bern, 09.06.2021 - Das Bundesamt für Kultur (BAK) hat mit dem Kanton Graubünden die Leistungsvereinbarung zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und italienischen Sprache und Kultur für die Periode 2021-2024 unterschrieben. Neu engagiert sich das BAK zudem auch ausserhalb des Kantons Graubünden für die rätoromanische Sprache: Im Juni 2021 schreibt das BAK ein neues Förderprogramm aus. Dies ist ein weiterer Meilenstein in der Förderung der Minderheitensprachen.

In der neuen Leistungsvereinbarung (siehe Anhang) zwischen dem Kanton Graubünden und dem BAK haben Bund und Kanton das Ziel formuliert, bei den Massnahmen zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und italienischen Sprache stärker zusammenzuarbeiten. Die neue Leistungsvereinbarung formuliert auch das Ziel, die Mittel auf prioritäre Bereiche zu konzentrieren. Der Kanton Graubünden hat bereits erste Massnahmen, beispielsweise im Bildungs- und Verwaltungsbereich, festgelegt. Der Bund beteiligt sich im Rahmen der Kulturbotschaft in den kommenden Jahren mit insgesamt rund 22 Millionen Franken an der Erhaltung und Förderung der zwei Minderheitensprachen im Kanton Graubünden.

Ausserdem sollen rätoromanische Kinder und Jugendliche ausserhalb des angestammten Sprachgebiets sowohl im Kanton Graubünden wie auch ausserkantonal dabei unterstützt werden, Sprache und Kultur zu erlernen und zu leben. Das BAK schreibt deshalb im Juni 2021 ein Förderprogramm aus, um Projekte in der rätoromanischen «Diaspora» zu unterstützen. Für die Jahre 2021-2024 stehen jeweils 400'000 Franken pro Jahr zur Verfügung (siehe Vorinformation zur Projektausschreibung im Anhang). Die ersten Projektrunden dienen dazu, Erkenntnisse zu gewinnen, welche Förderung nötig ist und sinnvoll umgesetzt werden kann. Projektbeiträge sind beispielsweise für Bildungsangebote vorgesehen, aber auch für eine Stärkung der digitalen Präsenz des Rätoromanischen, um dadurch die Nutzung der Sprache zu verbessern und vereinfachen.

Die Sprachenförderung des Bundes stützt sich in erster Linie auf das Sprachengesetz vom 5. Oktober 2007 (SpG) und die Sprachenverordnung vom 4. Juni 2010 (SpV). Diese Rechtsnormen setzen den Verfassungsauftrag zur Förderung der Landessprachen um. Sie haben das Ziel, die Viersprachigkeit der Schweiz zu stärken, den inneren Zusammenhalt des Landes zu festigen, die individuelle und die institutionelle Mehrsprachigkeit zu fördern sowie das Rätoromanische und das Italienische zu erhalten und zu fördern.


Adresse für Rückfragen

Clau Dermont, wiss. Mitarbeiter Sprachen und Statistik, Sektion Kultur und Gesellschaft, Bundesamt für Kultur, clau.dermont@bak.admin.ch, +41 58 467 39 97



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Letzte Änderung 15.12.2023

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