Ukraine: Der Bund setzt sich aktiv für den Erhalt des gefährdeten kulturellen Erbes ein
Bern, 29.03.2022 - Das Bundesamt für Kultur (BAK) ergreift ab sofort Massnahmen zum Schutz des kulturellen Erbes der Ukraine. Es stellt dafür Finanzhilfen in der Höhe von 750'000 Franken zur Verfügung. Gesuche für entsprechende Projekte können ab heute eingereicht werden.
Mit den Finanzhilfen unterstützt das BAK Schweizer Museen und ähnliche Institutionen dabei, gefährdete Kulturgüter aus der Ukraine vorübergehend in der Schweiz in Sicherheit zu bringen und sie hier konservatorisch zu betreuen. Zudem unterstützt das BAK internationale Organisationen, Institutionen oder Private bei Bestrebungen, die Zerstörung oder den Diebstahl von beweglichen Kulturgütern in der Ukraine zu verhindern. Bereits jetzt finanziert das BAK mit 50'000 Franken Projekte der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) im Bereich des Grenzschutzes und der Bekämpfung des illegalen Handels von Kulturgütern. Das BAK stellt zusätzlich der UNESCO 100'000 Franken für den Notfonds zum Schutze des Kulturerbes zur Verfügung.
Diese Sofortmassnahmen werden gemeinsam mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) eingeleitet. Darüber hinaus verfügt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) über einen internationalen Bergungsort (Safe Haven) für bedrohte Kulturgüter, der auf Ersuchen der ukrainischen Regierung beansprucht werden könnte.
Das BAK unterstützt im Weiteren den Verband der Schweizer Museen (VMS) bei der Begleitung von Schweizer Museen, die Massnahmen zugunsten der Ukraine ergreifen werden. Der VMS arbeitet zu diesem Zweck auch mit dem nationalen Komitee des Internationalen Museumsrats (ICOM) zusammen. Ebenfalls vor dem Hintergrund des Konflikts in der Ukraine hat das BAK schliesslich der Stiftung Bibliomedia, die sich für Leseförderung und Bibliotheksentwicklung einsetzt, eine ausserordentliche Finanzhilfe in der Höhe von 140'000 Franken für den Aufbau eines Buchbestands in ukrainischer Sprache zugesprochen.
Die Massnahmen stehen im Einklang mit der Strategie des Bundesrates zum Schutz des gefährdeten Kulturerbes (2019-2023), die vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) und EDA gemeinsam umgesetzt werden. Diese Strategie zielt darauf ab, ein Angebot an Expertise und Unterstützung der Schweiz zu entwickeln.
In Anwendung des Kulturgütertransfergesetzes ist die Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr von gestohlenen oder geplünderten Kulturgütern aus der Ukraine in die Schweiz verboten. Das BAK steht diesbezüglich mit dem zuständigen Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) in regelmässigem Kontakt und Austausch. Weitere Massnahmen sind in Prüfung.
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Anne Weibel, Leiterin Kommunikation, Bundesamt für Kultur, +41 58 462 79 85, anne.weibel@bak.admin.ch
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Letzte Änderung 15.12.2023