Unterzeichnung einer bilateralen Kulturgütervereinbarung mit der Türkei
Bern, 15.11.2022 - Bundesrat Alain Berset und der Kultur- und Tourismusminister der Türkei, Mehmet Nuri Ersoy, haben heute in Ankara eine bilaterale Vereinbarung über den internationalen Kulturgütertransfer unterzeichnet. Ziel des Abkommens ist die Erhaltung des kulturellen Erbes der beiden Staaten.
Gegenstand der Vereinbarung sind archäologische Funde von der Vorgeschichte bis 1500 n. Chr., die besonders von rechtswidrigen Grabungen und illegalem Handel betroffen sind. Das Abkommen regelt, unter welchen Voraussetzungen die Einfuhr solcher Kulturgüter in einen der beiden Vertragsstaaten rechtskonform ist und definiert die Modalitäten der Rückführung von Kulturgütern, die rechtswidrig eingeführt worden sind. Schliesslich regelt die Vereinbarung den gegenseitigen Informationsaustausch und fördert die gemeinsame Zusammenarbeit im Hinblick auf die Bekämpfung des illegalen Kulturgütertransfers.
Der weltweite Handel mit Kulturgütern hat sich in den letzten Jahrzehnten vervielfacht. Zugenommen hat nicht nur der legale Kunsthandel, sondern auch der illegale Kulturgütertransfer, der dem Kulturerbe schwere und oft irreversible Schäden zufügt. Zur Wahrung kultur- und aussenpolitischer Interessen und zur Sicherung des kulturellen Erbes kann der Bundesrat mit Staaten, welche die UNESCO-Konvention 1970 ratifiziert haben, Staatsverträge (bilaterale Vereinbarungen) über die Einfuhr und die Rückführung von Kulturgut abschliessen. Die Schweiz hat solche Abkommen bereits mit Italien, Griechenland, Kolumbien, China, Ägypten, Zypern, Peru und Mexico abgeschlossen.
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Letzte Änderung 15.12.2023