Selektive Verleih- und Vertriebsförderung für Schweizer Filme

Mit der selektiven Verleih- und Vertriebsförderung soll erreicht werden, dass Schweizer Filme und anerkannte Koproduktionen mit Schweizer Regie ihr Zielpublikum finden. Schweizer Verleihunternehmen können eine Finanzhilfe an die zielgruppenspezifischen Promotions- und Vermittlungskosten für Filme und Filmprogramme beantragen, die voraussichtlich weniger als 2000 Eintritte erzielen.

Gesuchseingabe

Gesuche müssen elektronisch über die Förderplattform des BAK eingegeben werden.

Eingabefristen

15.02.2023 – 15.05.2023 – 15.08.2023 – 15.11.2023

Der Filmstart in der Schweiz darf frühestens ein Monat nach Eingabetermin stattfinden (Festivalpremieren gelten nicht als Filmstarts).

Resultate

Fachkontakt
Letzte Änderung 21.03.2023

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Kontakt

Bundesamt für Kultur
Sektion Film
Matthias Bürcher
Hallwylstrasse 15
3003 Bern
Telefon +41 58 462 07 97
Mobil +41 79 152 34 97
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