Succès Cinéma für den Verleih

Anmeldung Verleihunternehmen

Um Gutschriften aus der erfolgsabhängigen Filmförderung (Succès Cinéma) zu generieren, müssen sich Verleihunternehmen einmalig

  • beim BAK im Verleihregister registrieren und
  • sich für Succès Cinéma anmelden.

Filmanmeldung

Filme, die von Verleihunternehmen im Rahmen der gesetzlichen Meldepflicht an ProCinema gemeldet werden, gelten für den Verleih als automatisch für Succès Cinéma angemeldet, sofern sie die Voraussetzungen für Referenzfilme erfüllen.

Als Referenzfilme für Gutschriften aus der Kinoauswertung sind Schweizer Filme und anerkannte schweizerisch-ausländische Koproduktionen zugelassen.

Als Referenzfilme für Gutschriften aus der Teilnahme an einem internationalen Festival oder an einem Wettbewerb um einen internationalen Preis sind folgende Filmezugelassen:

  • Schweizer Filme;
  • anerkannte schweizerisch-ausländische Koproduktionen mit Schweizer Regie, die von einem Schweizer Produktionsunternehmen verantwortet werden.

Gesuchseingabe

Gesuche für Reinvestitionen müssen elektronisch über die Förderplattform des BAK eingegeben werden.

Abrechung Reinvestition von Succès Cinéma Gutschriften

Fachkontakt
Letzte Änderung 13.02.2024

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Kontakt

Bundesamt für Kultur
Sektion Film
Hallwylstrasse 15
3003 Bern
E-Mail

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