Im Rahmen der Förderung der Filmkultur bekräftigt das Bundesamt für Kultur (BAK) sein Engagement für die Filmvermittlung bei Kindern und Jugendlichen mit der Erhöhung der jährlichen Fördergelder. Neu werden sechs statt vier Organisationen unterstützt. Unter Vorbehalt der Budgetgenehmigung durch die Eidgenössischen Räte wird sich ab 2025 der Gesamtbetrag für die nächsten drei Jahre auf 820‘000 Franken pro Jahr belaufen. Dies entspricht einem Anstieg von 220'000 Franken im Vergleich zur vorhergehenden Periode.
Im Februar 2024 hat das Bundesamt für Kultur (BAK) die Ausschreibung zur Unterstützung an die Betriebskosten von Organisationen lanciert, die in der Schweiz regelmässig Aktivitäten im Bereich der Filmvermittlung bei Kindern und Jugendlichen anbieten. Elf Organisationen haben sich um eine Leistungsvereinbarung für die Jahre 2025 bis 2027 beworben. Acht Dossiers entsprachen den formalen Anforderungen und wurden den Fachpersonen Izabela Rieben, Fabienne Biever und Silvan Rüssli zur Begutachtung weitergeleitet.
Das BAK beabsichtigt, auf der Basis der Empfehlungen der Fachpersonen, mit den nachfolgenden Organisationen eine Leistungsvereinbarung für die Jahre 2025-2027 abzuschliessen:
- Associazione Castellinaria Festival del cinema giovane, Bellinzona: 90'000 Franken pro Jahr
- Association Suisse La Lanterne Magique, Neuenburg: 360'000 Franken pro Jahr
- Association Roadmovie, Lausanne: 160'000 Franken pro Jahr
- Verein KINOKULTUR CINECULTURE CINECULTURA, Solothurn: 80'000 Franken pro Jahr
- Verein Filmkids.ch, Zürich: 50'000 Franken im Jahr (neu)
- Verein Jugendfilmtage, Zürich: 80'000 Franken im Jahr (neu)
Alle sechs Institutionen verfügen über eine professionelle Organisation und bieten in der Schweiz regelmässig Aktivitäten im Bereich der Filmvermittlung bei Kindern und Jugendlichen an. Ihre Vermittlungstätigkeit hat eine kritische und nachhaltige Auseinandersetzung mit dem nationalen und internationalen audiovisuellen Schaffen zum Gegenstand.
Letzte Änderung 14.01.2025
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