Leistungsvereinbarungen 2016-2019

Im Rahmen der Förderung der Filmkultur bestätigt das Bundesamt für Kultur (BAK) sein Engagement für die Filmvermittlung bei Kindern und Jugendlichen durch die Erneuerung seiner Unterstützung für sechs Organisationen. Unter Vorbehalt der Budgetgenehmigung durch die Eidgenössischen Räte wird sich ab 2016 der Gesamtbetrag für die nächsten vier Jahre auf 560‘000 Franken pro Jahr belaufen.

Im vergangenen Dezember hat das Bundesamt für Kultur (BAK) die Ausschreibung zur Unterstützung an die Betriebskosten von Organisationen, die in der Schweiz regelmässig Aktivitäten im Bereich der Filmvermittlung bei Kindern und Jugendlichen anbieten von 2016 bis 2019 lanciert. Acht Unternehmen haben sich um eine Leistungsvereinbarung beworben. Duscha Kistler, ehemalige Künstlerische Leiterin von Fantoche, Internationales Festival für Animationsfilm in Baden, und Stefano Stoll, Kulturverantwortlicher der Stadt Vevey, haben die eingereichten Dossiers geprüft und dem BAK ihre Empfehlungen abgegeben.

Das BAK beabsichtigt mit den nachfolgenden Organisationen eine Leistungsvereinbarung für die Jahre 2016-2019 abzuschliessen:

  • Associazione Castellinaria. Festival internazionale del cinema giovane Bellinzona, Bellinzona: 70'000 Franken pro Jahr
  • Association La Lanterne Magique, Neuenburg: 340'000 Franken pro Jahr
  • Association Roadmovie, Luzern: 80'000 Franken pro Jahr
  • Verein Kinokultur in der Schule, Solothurn:40'000 Franken pro Jahr
  • Association Université d'été du Cinéma Suisse, Delémont: 20'000 Franken pro Jahr
  • CIIP, Conférence intercantonale de l'instruction publique de la Suisse romande et du Tessin, Neuenburg: 10'000 Franken pro Jahr

Alle sechs Organisationen verfügen über eine professionelle Organisation und bieten in der Schweiz regelmässig Aktivitäten im Bereich der Filmvermittlung bei Kindern und Jugendlichen an. Ihre Vermittlungstätigkeit hat eine kritische und nachhaltige, auf ein junges Zielpublikum ausgerichtete Auseinandersetzung mit dem nationalen und internationalen Filmschaffen zum Gegenstand.

Unter Vorbehalt der Budgetgenehmigung durch die Eidgenössischen Räte, wird sich die jährliche Unterstützung des BAK auf insgesamt 560‘000 Franken für die nächsten vier Jahre belaufen, dies entspricht einem leichten Anstieg zur vorhergehenden Periode. Davon profitieren fünf bisher vom BAK geförderte Organisationen und neu auch die Association Université d'été du Cinéma Suisse und das Programm Volet scolaire de Delémont-Hollywood.

Letzte Änderung 17.06.2015

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