Abrechnung [Art. 66-68]
Für alle Projekte, die mithilfe von Bundesbeiträgen realisiert werden, ist innert drei Monaten nach Abschluss der geförderten Arbeiten eine vollständige Abrechnung einzureichen. Die Frist kann vom BAK auf Gesuch hin verlängert werden (siehe → Rechnungsablage).
Letzte Änderung 12.11.2017