Anrechenbare Kosten der Film-Standortförderung (FiSS)

Anrechenbare Kosten im Sinne der Film-Standortförderung (siehe → Film-Standortförderung) sind Ausgaben in der Schweiz (siehe → Ausgaben in der Schweiz), die für Leistungen nach der Gesucheinreichung erbracht und von der Schweizer Produktionsfirma an Dritte bezahlt werden. Diese Dritte müssen von der Produktionsfirma persönlich, finanziell oder organisatorisch unabhängig sein. Es sind nicht alle Ausgaben anrechenbar: Für einzelne Kostenstellen gelten spezifische Bestimmungen (ext. Link Praktische Hinweise).

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Letzte Änderung 12.11.2017

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