Barrierefreiheit [Art. 65 FiFV]

Neue Schweizer Filme sollen möglichst für die ganze Bevölkerung zugänglich sein. Finanzhilfen des Bundes werden deshalb mit der Auflage (siehe → Auflage) verbunden, mittels technischer Massnahmen einen behindertengerechten Zugang zu ermöglichen. (siehe → Audiodeskription; → Untertitelung für Hörbehinderte).

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Letzte Änderung 12.11.2017

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