Drehtage in der Schweiz [Art. 14 FiFV]
Bei Spielfilmen gilt eine Mindestanzahl von fünf Drehtagen in der Schweiz als Zulassungskriterium für die Film-Standortförderung (FiSS). Als Drehtag gilt ein Kalendertag, an dem mindestens eine Szene gedreht wurde. Vorbereitungs- und Aufräumarbeiten gelten nicht als Drehtage.
Letzte Änderung 12.11.2017