Drehtage in der Schweiz [Art. 14 FiFV]

Bei Spielfilmen gilt eine Mindestanzahl von fünf Drehtagen in der Schweiz als Zulassungskriterium für die Film-Standortförderung (FiSS). Als Drehtag gilt ein Kalendertag, an dem mindestens eine Szene gedreht wurde. Vorbereitungs- und Aufräumarbeiten gelten nicht als Drehtage.

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Letzte Änderung 12.11.2017

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