Drehvorbereitung für Spielfilme [Art. 28 Bst. c FiFV]

Anrechenbar sind die unmittelbar vor Drehbeginn anfallenden Kosten für die Vorbereitung der Dreharbeiten; die eigentliche Projektentwicklung (Finanzierungssuche, Koproduktionsverhandlungen usw.) sollte bereits abgeschlossen sein.

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Letzte Änderung 12.11.2017

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