Exportförderung [Art. 5-12 IPFiV]

Mit der Exportförderung kann der Verleih von Schweizer Filmen im europäischen Ausland gefördert werden. Antragsberechtigt sind Schweizer Produktionsfirmen. Das Gesuch ist bei der Stiftung «Swiss Films» einzureichen, die vom BAK mit der Organisation der Massnahmen zur Förderung der internationalen Präsenz des Schweizer Films beauftragt ist. Weitere Informationen unter Swiss Films (Siehe Link → «SWISS FILMS»).

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Letzte Änderung 12.11.2017

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