Es wird nach Spiel-, Dokumentar- und Animationsfilmen sowie nach Kurz- und Langfilmen unterschieden. Als Kurzfilme gelten Filme mit einer Länge unter 60 Minuten [Art. 3 Bst. d und e FiFV]. Spiel-, Dokumentar- und Animationsfilme werden von unterschiedlichen Ausschüssen begutachtet, die Produktionskosten sind verschieden, entsprechend gelten unterschiedliche Höchstbeiträge (siehe → Höchstbeiträge). Auch sind einzelne Förderungsinstrumente nur für bestimmte Filmgenres vorgesehen. Für die erfolgsabhängige Filmförderung ist die Deklaration des Produzenten oder der Produzentin im Herstellungsgesuch massgebend [Art. 77 FiFV]. Das BAK überprüft die eingereichten Gesuche nur auf offensichtliche Fehler. Es überlässt die Bezeichnung und die Begründung des Genres den gesuchstellenden Personen.

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Letzte Änderung 12.11.2017

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