Nationalität: Wer gilt als «Schweizer» oder «Schweizerin» [Art. 4 FiFV]

Als Schweizer oder Schweizerin gelten Personen mit CH-Bürgerrecht oder mit dauerhaftem Aufenthalt in der Schweiz, die beim Schweizer (Ko)Produktionsunternehmen unter Vertrag sind und von diesem bezahlt werden. Als «dauerhafter Aufenthalt» gilt der Aufenthalt als Filmschaffende in der Schweiz: Der Aufenthalt von mehr als einem Jahr muss belegt sein (Aufenthaltsbewilligung) und der entsprechende Beruf muss in dieser Zeit in der Schweiz ausgeübt worden sein. Auch Filme erhalten in der Regel eine Nationalität. Für die Qualifikation als Schweizer Film: (siehe → Schweizer Film) Für die Anerkennung als offizielle Koproduktion: (siehe → internationale Koproduktion).

Fachkontakt
Letzte Änderung 12.11.2017

Zum Seitenanfang

https://www.bak.admin.ch/content/bak/de/home/kulturschaffen/film1/glossar/nationalitaet--wer-gilt-als--schweizer--oder--schweizerin---art-.html