Professionalität

Der Bund fördert nur das professionelle Filmschaffen. Gesuchsteller und Gesuchstellerinnen müssen Berufserfahrung oder eine entsprechende Ausbildung nachweisen, die Gewähr bieten für eine professionelle Realisierung des zu fördernden Projekts. Auch die Mitarbeitenden auf den wichtigsten Posten müssen professionelle Filmschaffende sein [Art. 6 FiFV]. Für internationale Koproduktionen (siehe → internationale Koproduktionen) werden erhöhte Anforderungen an die Professionalität und Erfahrung der Produktionsfirma gestellt. Wird ein selektiver Herstellungsbeitrag über 400 000 Franken (Spiel- und Animationsfilme), respektive 200 000 Franken (Dokumentarfilme) beantragt, wird besonders auf die Erfahrung der innerhalb des Produktionsteams verantwortlichen Personen geachtet (Anhang 1 zur FiFV, Ziffern 2.1.3.5 bis 2.1.3.7).

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Letzte Änderung 12.11.2017

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