Drehbuchschreiben [Art. 28 Bst. a FiFV]
Autoren und Autorinnen mit Schweizer Bürgerrecht oder Wohnsitz in der Schweiz (siehe → Nationalität) können für das Schreiben eines Drehbuchs für einen langen Animations- oder Spielfilm einen Drehbuchbeitrag beantragen. Anrechenbar sind die Kosten des Rechteerwerbs für vorbestehende Werke, die Kosten für notwendige Recherchen und damit zusammenhängende Spesen sowie die Kosten für die eigentliche Schreibarbeit. Gesuche können auch von Produktionsunternehmen gestellt werden.
Letzte Änderung 12.11.2017