Drehvorbereitung für Spielfilme [Art. 28 Bst. c FiFV]
Anrechenbar sind die unmittelbar vor Drehbeginn anfallenden Kosten für die Vorbereitung der Dreharbeiten; die eigentliche Projektentwicklung (Finanzierungssuche, Koproduktionsverhandlungen usw.) sollte bereits abgeschlossen sein.
Letzte Änderung 12.11.2017