Das Bundesamt für Kultur unterstützt auf der Grundlage von Artikel 15 Kulturförderungsgesetz (KFG) und des Förderungskonzepts für die Leseförderung (SR 442.127) Organisationen, die im Bereich der Leseförderung tätig sind sowie Vorhaben, die für das Lesen begeistern, zum selbstbestimmten Lesen anregen und Kindern und Jugendlichen das Lesen nahebringen wollen. Für die Einreichung von Gesuchen steht eine Wegleitung zur Verfügung.
Auf der Förderplattform des BAK können Gesuche um Finanzhilfen jeweils per 1. März sowie per 1. September eingereicht werden. Das entsprechende Online-Gesuchsformular wird jeweils rund zwei Monate vor diesen Terminen freigeschaltet.
Gesuche für Finanzhilfen des Bundes für die Periode 2021-24 für die Organisationen, die im Bereich der Leseförderung tätig sind müssen bis zum 1. Oktober 2020 via Förderplattform des Bundesamts für Kultur eingereicht werden.
Gesuchseinreichung via Förderplattform (FPF)
Um an einer Ausschreibung teilzunehmen, muss der Gesuchsteller, die Gesuchstellerin ein Login besitzen, das über einen Selbstregistrierungsdienst angefordert wird.
Jeder Gesuchsteller, jede Gesuchstellerin erhält somit ein persönliches Konto, auf dem der Status des Gesuchs jederzeit verfolgt werden kann. Bereits eingereichte Gesuche sind ebenfalls auf dem persönlichen Konto zu finden.
Empfehlungen
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Registrieren Sie sich frühzeitig! Man kann sich im Voraus registrieren und eine Kundennummer erhalten. Das erstellte Login bleibt gültig, nur das Passwort läuft nach 3 Monaten ab. Beim nächsten Login werden Sie automatisch aufgefordert, ein neues Passwort zu definieren.
Bereiten Sie Ihr Gesuch vor
Bei gewissen Ausschreibungen werden verschiedene Informationen und/oder Anhänge verlangt. Deshalb empfehlen wir Ihnen, Ihr Gesuch frühzeitig vorzubereiten. Ein Gesuch zu einer Ausschreibung kann, solange nicht abgesendet, bis zur Eingabefrist ergänzt oder gelöscht werden. Vergessen Sie nicht, das vorbereitete Gesuch am Ende zu senden!