Das Bundesamt für Kultur unterstützt Vorhaben, die für das Lesen begeistern, zum selbstbestimmten Lesen anregen und Kindern und Jugendlichen das Lesen nahebringen wollen. Für die Einreichung von Gesuchen steht eine Wegleitung zur Verfügung.
Auf der Förderplattform des BAK können Gesuche um Finanzhilfen am 1. März eingereicht werden. Das entsprechende Online-Gesuchsformular wird jeweils rund zwei Monate vor diesen Terminen freigeschaltet.