Lesen und Schreiben sind grundlegende Fähigkeiten, die Tore zu Wissen und Denken öffnen, den Zugang zu Bildung sowie die berufliche Integration sichern und somit einen Pfeiler für eine aktive kulturelle Teilhabe bilden. Der Bund setzt bei der Förderung einen Akzent auf die Kinder- und Jugendliteratur.
Auf der Grundlage von Artikel 15 KFG unterstützt der Bund gesamtschweizerische Organisationen und Institutionen, die im Bereich der Leseförderung tätig sind. Die konkreten Aufgaben der unterstützten Organisationen und Institutionen sind jeweils in Leistungsvereinbarungen festgehalten.
Zusätzlich zur Unterstützung von Organisationen kann der Bund nachhaltige Einzelprojekte der Leseförderung finanzieren, die eine enge Anbindung an Bibliotheken und Schulen ermöglichen.