Lesen und Schreiben sind grundlegende Fähigkeiten, die Tore zu Wissen und Denken öffnen, den Zugang zu Bildung sowie die berufliche Integration sichern und somit einen Pfeiler für eine aktive kulturelle Teilhabe bilden. Der Bund setzt bei der Förderung einen Akzent auf die Kinder- und Jugendliteratur.
Auf der Grundlage von Artikel 15 KFG unterstützt der Bund gesamtschweizerische Organisationen und Institutionen, die im Bereich der Leseförderung tätig sind. Die konkreten Aufgaben der unterstützten Organisationen und Institutionen sind jeweils in Leistungsvereinbarungen festgehalten.
Zusätzlich zur Unterstützung von Organisationen kann der Bund nachhaltige Einzelprojekte der Leseförderung finanzieren, die eine enge Anbindung an Bibliotheken und Schulen ermöglichen.
Eine systematische Leseförderung muss allen Altersstufen Rechnung tragen. Eine wichtige Zielgruppe bilden dabei Jugendliche am Ende ihrer obligatorischen Schulzeit, die sich im Übergang zur Berufsausbildung befinden. Die Berufsfachschule ist für viele Berufslernende die letzte Gelegenheit, sich mit literarischen Texten vertraut zu machen.
Die Verordnung des EDI über das Förderungskonzept für die Leseförderung ist seit dem 1. September 2016 in Kraft. Auf der Förderplattform des BAK können Gesuche für Vorhaben der Leseförderung jeweils bis 1. März eingereicht werden.