Das Bundesamt für Kultur unterstützt Organisationen von kulturell tätigen Laien, die auf nationaler Ebene aktiv sind und den öffentlichen Zugang zur Kultur sowie die kulturelle Tätigkeit ihrer Mitglieder fördern.
Die Organisationen müssen ihren Mitgliedern ein aktuelles Aus- und Weiterbildungsangebot, Beratung in juristischen und organisatorischen Fragen sowie die Vertretung ihrer Interessen im In- und Ausland bieten. Zudem bemühen sie sich um die Vermittlung ihrer Aktivitäten in der Öffentlichkeit. Sie müssen seit mindestens drei Jahren in mindestens zwei Sprachregionen tätig sein und mindestens 2500 aktive Mitglieder umfassen.