Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. November 2023 die Schaffung einer unabhängigen Expertenkommission für belastetes Kulturerbe beschlossen. Er hat dafür die entsprechende Verordnung verabschiedet. Damit unterstreicht der Bund die Bedeutung, die er dem rechtlich und ethisch verantwortungsvollen Umgang mit dem kulturellen Erbe insbesondere in Bezug auf NS-Raubkunst und Kulturgüter aus kolonialem Kontext zumisst. Die Schaffung der Kommission setzt einen entsprechenden Auftrag des Parlaments um.
Während der Zeit des Nationalsozialismus wurden zahlreiche Kulturgüter aus jüdischem Besitz direkt oder indirekt enteignet. Solche Raubkunst gelangte unter anderem auch in die Schweiz. Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieg werden Rückerstattungs- und Entschädigungsansprüche geltend gemacht. Dabei kommt es regelmässig zu rechtlichen Unsicherheiten und Streitfällen. In den vergangenen Jahren richtete sich die öffentliche Aufmerksamkeit zudem vermehrt auf Kulturgüter, die im Kontext des Kolonialismus den Ursprungsgemeinschaften entzogen und insbesondere nach Europa geschafft worden waren.
Der Umgang mit historisch belastetem Kulturerbe ist ein wichtiges Ziel der Kulturpolitik des Bundes. Der Bundesrat unterstützt die transparente Aufarbeitung von belasteten Zeugnissen der Vergangenheit sowie die Umsetzung von fairen und gerechten Lösungen. Mit der unabhängigen Expertenkommission setzt der Bundesrat ein Gremium ein, das in strittigen Fällen beraten und in Einzelfällen nicht bindende Empfehlungen abgeben kann. Ähnliche Gremien existieren bereits in Deutschland, Österreich, Frankreich, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreicht.
Der Bundesrat verabschiedete heute die Verordnung zur unabhängigen Kommission, die am 1. Januar 2024 in Kraft treten wird. Die Einsetzung der unabhängigen Expertenkommission erfüllt die vom Parlament überwiesenen Motion 21.4403 Pult.
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Last modification 22.11.2023