Bundesrat verabschiedet Verordnungen im Bereich des Films

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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. September 2023 die revidierte Filmverordnung (FiV) sowie die neue Verordnung über die Quote für europäische Filme und Investitionen in das Schweizer Filmschaffen (FQIV) verabschiedet. Die Verordnungen legen die Einzelheiten der im Filmgesetz (FiG) neu enthaltenen Investitionspflicht für Online- und Fernsehdienste in das Schweizer Filmschaffen sowie der europäischen Quote von Filmen fest und treten am 1. Januar 2024 in Kraft.

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Last modification 05.09.2023

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