Koproduktionsabkommen für Filme mit Kanada tritt am 1. August in Kraft

Foto aus «Miséricorde», einem Film von Fulvio Bernasconi. Eine schweizerisch-kanadische Produktion
Foto aus «Miséricorde», einem Film von Fulvio Bernasconi. Eine schweizerisch-kanadische Produktion
© Point Prod, 1976 Productions – in association with KNM

Das neue Abkommen aktualisiert die Koproduktionsbedingungen zwischen der Schweiz und Kanada. Koproduzierte Filme sollen von einer erleichterten Finanzierung und besseren Vertriebsmöglichkeiten in beiden Ländern profitieren. Das Abkommen erlaubt auch die Finanzierung neuer Koproduktionsmodelle, zum Beispiel für Serien. Der Austausch und die Zusammenarbeit von Filmschaffenden an gemeinsamen Projekten werden dadurch verbessert. Auch die Aufnahme von Dreharbeiten für Koproduktionen in der Schweiz wird erleichtert, was günstige Auswirkungen für verschiedene Sektoren mit sich bringt.

Das im November 2023 unterzeichnete Koproduktionsabkommen zwischen der Schweiz und Kanada ist seit dem 1. August 2024 in Kraft. Dieses Abkommen ersetzt das bisherige Abkommen zwischen der Schweiz und Kanada von 1987. In den letzten zehn Jahren wurden zwischen den beiden Ländern sechs Koproduktionen mit einem Gesamtbudget von über 19,3 Millionen Franken abgeschlossen.

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Last modification 25.09.2024

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