Die Direktorin des Bundesamts für Kultur (BAK), Carine Bachmann, hat am 19. Juni 2025 in Bern dem italienischen Botschafter in der Schweiz Gian Lorenzo Cornado 48 italienische Kulturgüter übergeben. Die Restitution erfolgt im Rahmen der Umsetzung des Bundesgesetzes über den internationalen Kulturgütertransfer (KGTG).
Ein Teil der Objekte wurden in mehreren Strafverfahren beschlagnahmt und rechtskräftig eingezogen, da sie illegal erworben oder illegal in die Schweiz eingeführt wurden. Die Strafverfahren fanden in den Kantonen Basel-Stadt, Genf, St. Gallen, Zürich, Tessin und Neuenburg statt. Nach Abschluss der Verfahren wurden die Kulturgüter dem Bund übergeben. Die Rückgabe erfolgt gestützt auf das Kulturgütertransfergesetz. Dieses setzt seit 20 Jahren die UNESCO-Konvention von 1970 über Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut in der Schweiz um.
Einige der Objekte stammen aus Privatbesitz. Zwei Personen haben sie auf eigene Initiative an Italien zurückgegeben. Das Bundesamt für Kultur vermittelt in solchen Fällen von freiwilligen Rückgaben zwischen den betroffenen Privatpersonen und dem jeweiligen Ursprungsstaat.
Last modification 19.06.2025