Investitionspflicht in das Schweizer Filmschaffen: Erste Resultate

Unternehmen mit Fernseh- und Abrufdiensten müssen seit dem 1. Januar 2024 mindestens 4% ihrer Bruttoumsätze für das Schweizer Filmschaffen investieren. Ein Faktenblatt des BAK liefert erste ermutigende Resultate dieser gesetzlichen Bestimmung.

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Last modification 09.08.2025

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