Investitionspflicht in das Schweizer Filmschaffen: Erste Resultate
Unternehmen mit Fernseh- und Abrufdiensten müssen seit dem 1. Januar 2024 mindestens 4% ihrer Bruttoumsätze für das Schweizer Filmschaffen investieren. Ein Faktenblatt des BAK liefert erste ermutigende Resultate dieser gesetzlichen Bestimmung.