Immaterielles Kulturerbe Unesco

Immaterielles Kulturerbe bezeichnet lebendige, über Generationen weitergegebene Traditionen und Praktiken, die einer Gemeinschaft ein Gefühl der Identität und der Kontinuität vermitteln. Dies sind beispielsweise Musik, Tanz, Brauchtum, Feste oder traditionelle Handwerkstechniken. Das immaterielle Kulturerbe ist äusserst vielfältig, im Unterschied zum materiellen Kulturerbe (z.B. UNESCO-Welterbe Altstadt von Bern) verändert es sich stetig.

In der Schweiz ist die Bedeutung des immateriellen Kulturerbes für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, für das kulturelle Selbstverständnis sowie für das Erscheinungsbild des Landes und der Regionen anerkannt. Viele nationale und regionale Eigenheiten definieren sich über immaterielle Kulturaspekte.

Die traditionellen kulturellen Ausdrucksweisen und Praktiken zu unterstützen ist deshalb Teil der staatlichen Kulturförderung.

Mit der Ratifikation des UNESCO-Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes vom 16. Juli 2008 schliesst sich die Schweiz zudem dem internationalen Rechtsrahmen zur Förderung der kulturellen Vielfalt an.

Immaterielles Kulturerbe umfasst ein breites Spektrum. Das UNESCO-Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes von 2003 definiert immaterielles Kulturerbe als Praktiken, Darbietungen, Ausdrucksweisen, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die damit verbundenen Instrumente, Objekte, Artefakte und Kulturräume, die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Individuen als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen (SR 0.440.6, Art. 2, Abs. 1).

Dabei gilt, dass das immaterielle Kulturerbe

  • von einer Generation an die nächste weitergegeben wird
  • von Gemeinschaften und Gruppen in Auseinandersetzung mit ihrer Umwelt, ihrer Interaktion mit der Natur und ihrer Geschichte ständig neu geschaffen wird
  • den Gemeinschaften und Gruppen ein Gefühl von Identität und Kontinuität vermittelt
  • zur Förderung des Respekts vor der kulturellen Vielfalt und der menschlichen Kreativität beiträgt
  • im Einklang mit den bestehenden internationalen Rechtsinstrumenten im Bereich der Menschenrechte steht
  • im Einklang mit der Forderung nach gegenseitiger Achtung zwischen den Gemeinschaften, Gruppen und Individuen und einer nachhaltigen Entwicklung steht (SR 0.440.6, Art. 2, Abs. 1)

Das immaterielle Kulturerbe zeigt sich unter anderem in folgenden Bereichen (SR 0.440.6, Art. 2, Abs. 2):

  • Mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksweisen
    Zum Beispiel: traditionelle Gesänge, Sagen oder Märchenerzählungen
  • Darstellende Künste
    Zum Beispiel: traditionelle Musik, Theater, Tanz, Maskentanz, Marionettenspiel
  • Gesellschaftliche Praktiken, Rituale und Feste
    Zum Beispiel: jahreszeitliche Feiern, Umzüge und Prozessionen, Fasnachtsbräuche oder Spiele
  • Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und dem Universum
    Zum Beispiel: traditionelles medizinales oder landwirtschaftliches Wissen
  • Fachwissen über traditionelle Handwerkstechniken
    Zum Beispiel: traditionelle Verarbeitung, Gestaltung oder Bemalung von Stein, Erde, Holz, Metall, Leder, Papier, Glas, Textilien

Ultima midada 02.03.2021

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