Die Unterstützung der Organisationen professioneller Kulturschaffender (KUOR) ist in der Verordnung des EDI über das Förderungskonzept für die Unterstützung von Organisationen professioneller Kulturschaffender (SR 442.124) geregelt.
Das Bundesamt für Kultur (BAK) unterstützt Organisationen von professionellen Kulturschaffenden auf nationaler Ebene. Die unterstützten Organisationen sind Partner des BAKs und übernehmen in ihrer Sparte eine führende Rolle in Bezug auf die Belange des Kulturschaffens. Die Organisationen erhalten mittels mehrjährigen Leistungsvereinbarungen des BAKs finanzielle Unterstützung für folgende Dienstleistungen: Information der Mitglieder über deren Arbeitsbedingungen, persönliche und regelmässige Beratung der Mitglieder, Information der Öffentlichkeit und interessierter Kreise über die Tätigkeit der Organisation, sowie Repräsentation und Interessenwahrung der Sparte auf nationaler und internationaler Ebene.
In der Förderperiode 2026–2028 unterstützt das BAK 12 Organisationen.