Das BAK unterstützt Organisationen von professionellen aktiven Kulturschaffenden auf nationalem Niveau. Die Organisationen von professionellen Kulturschaffenden sind Partner des Bundesamtes für Kultur und in ihrer Sparte die Themenführer für die Belange des Kulturschaffens. Die Organisationen erhalten mittels mehrjährigen Leistungsvereinbarungen des Bundesamts für Kultur finanzielle Unterstützung für folgende Dienstleistungen: Information der Mitglieder über deren berufliche Rahmenbedingungen, persönliche und regelmässige Beratung der Mitglieder, Information der Öffentlichkeit und interessierter Kreise über die Tätigkeit der Organisation, Repräsentation und Interessenwahrung der Sparte auf nationaler und internationaler Ebene.
In der Förderperiode 2021–2024 unterstützt das Bundesamt für Kultur 12 Organisationen. Die Förderperiode wie auch die Unterstützung wurden um ein Jahr, bis Ende 2025, verlängert. Aus diesem Grund wird die Ausschreibung für die Periode 2026-2028 im ersten Halbjahr 2025 stattfinden.
Die Unterstützung er Organisationen professioneller Kulturschaffender ist in der Verordnung des EDI über das Förderungskonzept für die Unterstützung von Organisationen professioneller Kulturschaffender (SR 442.124) geregelt.