An seiner Sitzung vom 13.11.2019 hat der Bundesrat die Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS) gutgeheissen. Neu werden die Grundsätze, nach welchen Objekte ins Inventar aufgenommen werden, auf Verordnungsstufe geregelt. Ziel ist es, die Rechtssicherheit für Kantone und Gemeinden zu erhöhen und damit die Umsetzung des Inventars zu erleichtern.
Letzte Änderung 02.01.2021