Gemäss der Bundesverfassung (Art. 78) ist der Bund dafür zuständig, sein Kulturerbe zu schonen und zu erhalten. Dazu braucht er Instrumente. Die Ausarbeitung dieser Instrumente wird durch das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (Art. 5 NHG) vorgesehen.
Es beauftragt insbesondere den Bundesrat, nach Anhörung der Kantone drei Inventare von Objekten von nationaler Bedeutung zu erstellen, darunter das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS). Das Inventar wird laufend aktualisiert und zählt zurzeit 1274 Ortsbilder vom Weiler bis zur Stadt, die in der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS) aufgeführt sind.
Anlässlich der aktuell laufenden VISOS-Revision wurde eine Vernehmlassung durchgeführt. Die eingegangenen Vernehmlassungsantworten (die auf der Website der Bundeskanzlei https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2018.html#EDI publiziert sind) haben gezeigt, dass in Bezug auf das ISOS immer wieder Behauptungen kursieren, die einer faktischen Überprüfung nicht standhalten.
Vor diesem Hintergrund hat das Bundesamt für Kultur (BAK) dieses Dokument erstellt. Es listet einige der häufigsten und zentralen Behauptungen über ISOS auf, die im Rahmen von politischen Debatten geäussert und mitunter medial verbreitet werden, und unterzieht diese einem Faktencheck.
Letzte Änderung 02.01.2021