Restitution von zwei archäologischen Kulturgütern an Mexiko

Das Bundesamt für Kultur (BAK) hat der Mexikanischen Botschaft in Bern zwei archäologische Kulturgüter übergeben. Die Objekte wurden im Rahmen eines kantonalen Strafverfahrens definitiv eingezogen und sind in der Folge an das BAK zur Überführung in ihren Ursprungsstaat gefallen. Die Restitution der mexikanischen Kulturgüter erfolgt in Anwendung des Bundesgesetzes über den internationalen Kulturgütertransfer, welches die UNESCO-Konvention von 1970 über Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut umsetzt.

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Letzte Änderung 24.11.2022

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