Freiwillige Restitution von zwei antiken Kulturgütern an Griechenland

In Zusammenarbeit mit dem Archäologischen Dienst Graubünden hat das Bundesamt für Kultur (BAK) in Bern zwei antike Kulturgüter an die griechische Botschaft, ihr Herkunftsland, zurückgegeben. Diese freiwillige Rückgabe erfolgt in Anwendung des Bundesgesetzes über den internationalen Kulturgütertransfer und der UNESCO-Konvention, die das kulturelle Erbe vor Plünderung und illegalem Handel schützt. Das BAK als Vermittler freut sich über diese begrüssenswerte Initiative und dankt den beteiligten Parteien für ihre Zusammenarbeit.

Restituierte Objekte: Fragment eines ionischen Kapitells (Agora Korinth) und Fragment einer Inschrift 3. oder 2. Jahrhundert v. Chr. (Kos).

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Letzte Änderung 31.01.2024

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