Nachfinanzierung
In begründeten Fällen kann das BAK auf Gesuch hin den für eine Projekt in Aussicht gestellten Beitrag der selektiven Filmförderung erhöhen (Nachfinanzierung), wenn dies für die Realisierung notwendig ist. Das Nachfinanzierungsgesuch ist rechtzeitig vor Drehbeginn zu stellen; bei Dokumentarfilmen ab Kenntnis des Mehrbedarfs respektive der Unterfinanzierung - ohne Bewilligung des BAK dürfen keine weiteren Dreharbeiten vorgenommen werden. Das Nachfinanzierungsgesuch muss einen Zwischenbericht sowie alle weiteren Angaben enthalten, die notwendig sind um die Begründetheit der Nachfinanzierung zu beurteilen (Umstände und Ursachen, Notwendigkeit, Alternativen, etc). Eine Beteiligung der gesuchstellenden Produktionsfirma wird vorausgesetzt. Vorhandene Succès Cinéma-Gutschriften sind vorab zu reinvestieren. Die weiteren Förderer (ZFS, Cinéforom, SRG) müssen auch angefragt werden und sollten sich auch pro rata an der Nachfinanzierung beteiligen. Im Übrigen kann eine Nachfinanzierung nur genehmigt werden, wenn es die Kreditsituation im Film zulässt.
Letzte Änderung 17.12.2024