Projektänderungen sind meldepflichtig [Art. 27 SuG, Art. 50, 55 und 69 FiFV]

Werden nach Ausstellen der Absichtserklärung, aber noch vor der Auszahlung mehr als geringfügige Änderungen am Projekt vorgenommen, so empfiehlt es sich, ein Dossier mit den wichtigsten Eckdaten zur Vorprüfung beim BAK einzureichen («Testlauf» ca. 3-4 Monate vor Drehbeginn). Änderungen gegenüber dem Eingabedossier sind immer im Auszahlungsgesuch aufzuführen [Art. 55 Abs. 4 FiFV]. Werden nachträglich, d.h. nach Bewilligung der Finanzhilfe und nach Auszahlung der ersten Rate Projektänderungen vorgenommen und sind diese mehr als geringfügig oder führen zu Mehrkosten oder grösseren Einsparungen, so ist dies dem BAK unverzüglich mitzuteilen. Werden wesentliche Änderungen nicht oder zu spät gemeldet, so kann dies die Rückforderung bereits ausgezahlter Finanzhilfen oder die Nichtauszahlung noch offener Raten zur Folge haben [Art. 69 FiFV]. Immer als wesentlich gelten folgende Änderungen oder Umstände: - Wechsel der Produktion, der Regie, der Hauptdarsteller und Hauptdarstellerinnen oder des Drehortes; - grundlegende Änderungen am Drehbuch; - Mehrausgaben, welche die Fertigstellung des Projektes mit den gegebenen Finanzierungen in Frage stellen; - zusätzliche Finanzierungen; - andere Gründe oder Umstände, welche die Realisierung des Projekts gefährden könnten. Wesentliche Änderungen sind grundsätzlich auch dann melde- und genehmigungspflichtig, wenn die Finanzhilfe erst aufgrund der Abrechnung ausbezahlt oder definitiv festgesetzt wird, beispielsweise bei der selektiven Postproduktionsförderung oder der Verleihförderung. Bei der Film-Standortförderung (siehe → Film-Standortförderung) sind Änderungen in der Höhe oder Zusammensetzung der Kosten grundsätzlich bewilligungsfrei möglich, sie können jedoch bei der Abrechnung zu Kürzungen des Förderbetrags führen [Art. 103 FiFV]. Nachträgliche Erhöhungen werden nicht berücksichtigt. Sind bei der Abrechnung die Zulassungsbedingungen der Film-Standortförderung nicht mehr erfüllt, muss die erste Rate zurückbezahlt werden.

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Letzte Änderung 12.11.2017

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