Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter

Das Bundesamt für Kultur unterstützt Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter zur Bewahrung des kulturellen Erbes, insbesondere durch Finanzhilfen an die Betriebs- und Projektkosten. Im Weiteren leistet es bei Ausstellungen von gesamtschweizerischer Bedeutung Beiträge an die Versicherungsprämien für Leihgaben.

Projektbeiträge

Finanzhilfen an die Projektkosten zur Abklärung und Publikation von Provenienzen von Kunstwerken

Das Bundesamt für Kultur unterstützt Museen und Sammlungen Dritter bei der Provenienzforschung und der Publikation der Resultate.

Für die Förderperiode 2025-2026 wird das Bundesamt für Kultur zwei Ausschreibungen für Projektbeiträge anbieten, jeweils eine in den Themenbereichen «NS-Raubkunst» und «Kulturgüter aus kolonialen und archäologischen Kontexten».

Der Bund leistet so einen weiteren wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung der Herkunft von Kunstwerken in den Schweizer Museen und Sammlungen.

Gesuche um Ausrichtung von Projektbeiträgen für die Förderperiode 2025-2026 können vom 1. April 2024 bis zum 31. Mai 2024 (Mitternacht) elektronisch über die Förderplattform des Bundesamtes für Kultur BAK eingegeben werden.

Betriebsbeiträge

Finanzhilfen an die Betriebskosten von Museen und Sammlungen Dritter

Die Betriebsbeiträge dienen zur Unterstützung von Museen und Sammlungen mit einer gesamtschweizerisch bedeutsamen Ausstrahlung und Qualität, einer für das kulturelle Erbe der Schweiz bedeutsamen und einzigartigen Sammlung von hohem kulturellem Wert sowie einer innovativen und vielfältigen Vermittlungsarbeit.

Gesuche um Ausrichtung von Betriebsbeiträgen für die Förderperiode 2027-2030 können vom 1. August 2024 bis zum 31. Oktober 2024 (Mitternacht) elektronisch über die Förderplattform des Bundesamtes für Kultur BAK eingegeben werden.

 

Versicherungsbeiträge

Finanzhilfen an die Versicherungsprämien für Leihgaben im Rahmen von Ausstellungen gesamtschweizerischer Bedeutung

Das Bundesamt für Kultur unterstützt Museen und Sammlungen Dritter mit Finanzhilfen an Versicherungsprämien für Leihgaben in zeitlich befristeten Ausstellungen von Museen und Sammlungen Dritter in der Schweiz (Versicherungsbeiträge). Dabei kann das Bundesamt für Kultur nur bedeutende Ausstellungen von gesamtschweizerischem Interesse mit Beiträgen an Versicherungsprämien unterstützen.

Gesuche um Ausrichtung von Beiträgen an Versicherungsprämien für die Jahre 2025 und 2026 können vom 1. September 2024 bis zum 31. Oktober 2024 (Mitternacht) elektronisch über die Förderplattform des Bundesamtes für Kultur BAK eingegeben werden.

Kontakt

Bundesamt für Kultur
Museen und Sammlungen
Hallwylstrasse 15
CH-3003 Bern
Telefon +41 58 483 64 49
E-Mail

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