Übersicht der wichtigsten Änderungen:
Verordnung des EDI über die Filmförderung (FiFV; SR 443.113) und Filmförderungskonzepte 2026–2028
Gemäss Auftrag der vom Parlament angenommenen Kulturbotschaft 2025–2028 sind bestimmte Anpassungen und Änderungen in den bestehenden Rechtsgrundlagen im Filmbereich nötig. Die Budgets in den Filmkrediten bleiben für die Folgejahre 2025–2028 gleich (Nullwachstum). Es werden daher keine neuen Fördertöpfe geöffnet. Mit den vorgenommenen punktuellen Anpassungen wird auf die Tatsache reagiert, dass sich national und international sowohl die Filmproduktion als auch die Filmrezeption durch die Digitalisierung und die Veränderung der Sehgewohnheiten des Publikums in einem Wandel befinden. Die öffentliche Förderung muss in der Lage sein, diesen Wandel zu begleiten. Die angepassten Rechtsgrundlagen treten am 1. Januar 2026 in Kraft.
In diesem Factsheet findet sich eine Übersicht über die wichtigsten Anpassungen in der Verordnung und den daraus resultierenden Praxisänderungen: