Präsentation der Eckwerte der Filmförderkonzepte 2026-2028
An seiner Brancheninformation im Rahmen der Solothurner Filmtage hat das Bundesamt für Kultur (BAK) Massnahmen für die weitere Entwicklung der Filmpolitik hin zu einer Audiovisionspolitik vorgestellt.
Die Filmförderung des Bundes soll künftig die verschiedenen Publikumsgruppen stärker in den Fokus rücken. Audiovisuelle Inhalte werden heute nicht nur in den Kinos, sondern auch auf Streaming-Plattformen, auf Festivals und einer Vielzahl anderer Kanäle konsumiert, jeweils mit unterschiedlichen Erwartungen und Ansprüchen. Diese soll die Filmförderung in Zukunft berücksichtigen. Zudem soll die Genrevielfalt im Schweizer Filmschaffen gefördert werden, indem vermehrt auch Produktionen Unterstützung erhalten sollen, die sich an ein breiteres Publikum richten, wie zum Beispiel Familienfilme.
Bei der Begutachtung von Fördergesuchen wird eine bessere Nachvollziehbarkeit der Förderentscheide angestrebt und für die Nachwuchsförderung soll ein spezielles Begleitcoaching initiiert werden. Darüber hinaus sollen Impulse für die Entwicklung experimenteller Projekte wie etwa XR (Extended Reality) und Dokumentarserien gesetzt werden. Es werden ausserdem konkrete Massnahmen zur Stärkung der ökologischen Nachhaltigkeit und einer fairen Entlohnung im Filmschaffen ergriffen. Die Promotion der Schweizer Filme im Inland soll gestärkt werden. Schliesslich werden neue Koproduktionsabkommen geschlossen, um die internationale Zusammenarbeit zu stützen.
Als übergeordnetes Ziel soll längerfristig die Koordination zwischen den Förderstellen gestärkt werden. Dies sowohl zwischen regionalen und nationalen sowie zwischen öffentlichen und privaten Förderstellen. Dadurch sollen grössere Produktionen mit einer starken Sichtbarkeit im In- und Ausland ermöglicht werden.
Zu den Filmförderkonzepten für die Periode 2026-2028 wird eine Branchenkonsultation durchgeführt, bevor sie im Spätherbst verabschiedet und am 1. Januar 2026 in Kraft treten werden.