Verleihförderung: neue Zulassungsbedingungen

Im Zuge der Umsetzung der Filmförderungskonzepte 2016-2020 passt das BAK per 2017 die Zulassungskriterien für die Verleihförderungsinstrumente an die neue, digitale Realität der Filmauswertung an. Gesuche für die Verleihförderung mit Kinostart im 2017 werden nach den neuen, per 1.1.2017 gültigen Kriterien beurteilt.

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite der Sektion Film:

Verleihförderung für Schweizer Filme und anerkannte Koproduktionen mit Schweizer Regie:
Verleihförderung für ausländische Arthouse-Filme:
https://www.bak.admin.ch/content/bak/de/home/kulturschaffen/film1/aktuelles/news/archiv-news-2016/verleihfoerderung--neue-zulassungsbedingungen.html