Filmstandortförderung Schweiz (FiSS)

Kinofilme sind für die Identität eines Landes von prägender Bedeutung. Das Bundesamt für Kultur unterstützt Projekte, die zur Vielfalt der Schweizer Filmkultur beitragen. Die Filmstandortförderung Schweiz (FiSS) legt den Hauptfokus auf schweizerisch-ausländischen Koproduktionen. Die Standortförderung wird an Filmprojekte ausgerichtet, die als offizielle Koproduktionen anerkannt werden können und einen zusätzlichen Effekt in der Schweiz erzielen.

Voraussetzungen

Anforderungen an gesuchsstellende Firmen

Gesuche zur Filmstandortförderung (FiSS) können nur von Schweizer Produktionsunternehmen eingereicht werden. Anrechenbar sind Kosten, die bei der Herstellung in der Schweiz für künstlerische, technische und logistische Leistungen von Dritten anfallen.

Zugelassene Filme

Von der Filmstandortförderung profitieren Filme, die zu einem wesentlichen Teil in der Schweiz hergestellt werden und bereits zu 75 % finanziert (ohne Standortförderung) sind.

Spielfilme müssen mindestens 5 Drehtage in der Schweiz aufweisen. Auf die Mindestanzahl von 5 Drehtagen kann verzichtet werden, wenn die Schweizer Produktion mindestens 150'000 Franken für Schweizer Personal zusätzlich auf dem ausländischen Dreh aufwendet.

Spiel- und Animationsfilme müssen folgende anrechenbaren Kosten nachweisen:

  • 1 200 000 Franken für majoritäre Koproduktionen,
  • 300 000 Franken für minoritäre Koproduktionen.

Dokumentarfilme müssen folgende anrechenbare Kosten nachweisen:

  • 250 000 Franken für majoritäre Koproduktionen,
  • 150 000 Franken für minoritäre Koproduktionen.

Finanzielles

Beitrag FiSS

Der Förderbeitrag beträgt 20% der anrechenbaren Kosten. Bei minoritären Koproduktionen und technischen Kosten gilt ein erhöhter Ansatz von 40%. Bei majoritären Koproduktionen gilt ein Ansatz von 50% für filmtechnische Leistungen. Der Höchstbeitrag beträgt 600 000 Franken. 80% des Förderbeitrags wird zugesichert. Falls nur FISS gefördert, können bis 5% oder 50'000 Franken für das Produktionsteam angerechnet werden.

Jährlicher Kredit

6 Millionen Franken pro Jahr.

Auszahlung

Bei Drehbeginn werden 60% des zugesicherten Betrags ausbezahlt.

Gesuche und Eingabetermine

Gesuche können laufend gestellt werden.

Letzte Änderung 06.03.2026

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Kultur
Sektion Film
Hallwylstrasse 15
3003 Bern
Telefon +41 58 464 04 90
E-Mail

Dienst Filmförderung

+41 58 463 91 10

Kontaktinformationen drucken

https://www.bak.admin.ch/content/bak/de/home/kulturschaffen/film1/filmfoerderung/filmstandortfoerderung-schweiz--fiss-.html