Kinofilme sind für die Identität eines Landes von prägender Bedeutung. Das Bundesamt für Kultur unterstützt Projekte, die zur Vielfalt der Schweizer Filmkultur beitragen. Die Filmstandortförderung Schweiz (FiSS) legt den Hauptfokus auf schweizerisch-ausländischen Koproduktionen. Die Standortförderung wird an Filmprojekte ausgerichtet, die als Schweizer Filme oder offizielle Koproduktionen anerkannt werden können und einen zusätzlichen Effekt in der Schweiz erzielen.
Voraussetzungen
Anforderungen an gesuchsstellende Firmen
Gesuche zur Filmstandortförderung (FiSS) können nur von Schweizer Produktionsunternehmen eingereicht werden. Anrechenbar sind Kosten, die bei der Herstellung in der Schweiz für künstlerische, technische und logistische Leistungen von Dritten anfallen.
Zugelassene Filme
Von der Filmstandortförderung profitieren Filme, die zu einem wesentlichen Teil in der Schweiz hergestellt werden und bereits zu 75 % finanziert (ohne Standortförderung) sind.
Spielfilme müssen mindestens 5 Drehtage in der Schweiz aufweisen.
Spiel- und Animationsfilme müssen folgende anrechenbaren Kosten nachweisen:
- 2 000 000 Franken für Schweizer Filme,
- 1 200 000 Franken für majoritäre Koproduktionen,
- 300 000 Franken für minoritäre Koproduktionen.
Dokumentarfilme müssen folgende anrechenbare Kosten nachweisen:
- 350 000 Franken für Schweizer Filme,
- 250 000 Franken für majoritäre Koproduktionen,
- 150 000 Franken für minoritäre Koproduktionen.
Finanzielles
Beitrag FiSS
Der Förderbeitrag beträgt 20% der anrechenbaren Kosten. Bei minoritären Koproduktionen und technischen Kosten gilt ein erhöhter Ansatz von 40%. Der Höchstbeitrag beträgt 600 000 Franken. 80% des Förderbeitrags wird zugesichert.
Jährlicher Kredit
6 Millionen Franken pro Jahr.
Auszahlung
Bei Drehbeginn werden 50% des zugesicherten Betrags ausbezahlt.
Gesuche und Eingabetermine
Gesuche können laufend gestellt werden.