Die Gutschriften 2021 der erfolgsabhängigen Filmförderung, die im April 2022 angekündigt wurden, laufen Ende April 2024 aus. Reinvestitionsanträge bezüglich dieser Gutschriften müssen bis spätestens den 30. April 2024 über die digitale Förderplattform FPF beim BAK eingegangen sein.
Informationen zur Einreichung von Reinvestitionsanträgen finden Sie auf unserer Website:
www.bak.admin.ch/bak/de/home/kulturschaffen/film1/filmfoerderung/selektive-filmfoerderung/auszahlung/auszahlung.html (s. « Nur Succès Cinéma »)
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