Fernsehfilme

Als Fernsehfilme gelten Werke, die für eine Erstauswertung im Fernsehen konzipiert sind. Die selektive Förderung von Fernsehfilmen durch den Bund ist im Förderungskonzept 2016-2020 für die Förderung des Schweizer Filmschaffens auf Dokumentarfilme und Animationsfilme beschränkt, wobei Filmprojekte mit Kinopotenzial prioritär gefördert werden sollen (Ziffer 2.1.3). Gutschriften der erfolgsabhängigen Filmförderung können hingegen auch in Fernsehfilme reinvestiert werden, sofern sie unabhängig produziert werden [Art. 5 FiFV] (siehe auch → Unabhängigkeit). Fernsehfilme sind zur Film-Standortförderung nicht zugelassen. Bei Filmen, die mit Fernsehanstalten oder anderen Medienunternehmen koproduziert werden, muss sichergestellt sein, dass sie unabhängig hergestellt und ausgewertet werden können [Art. 9 Abs. 2 FiFV]. Der Beitrag des BAK darf den Beitrag des Fernsehens nicht übersteigen.

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Letzte Änderung 12.11.2017

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