Hinweis auf die Förderung [Art. 62 FiFV]

Auflage (siehe → Auflage) für alle Tätigkeiten und Projekte, die mit Beiträgen des Bundes gefördert wurden: Die Unterstützung durch den Bund ist im Abspann des Filmes zu erwähnen. Sie ist im Vorspann anzugeben, sofern dieser auch andere Beitragsleistende aufführt. Vom BAK geförderte Filme müssen im Abspann immer das BAK-Logo enthalten und zwar nach der Produzenten-Nennung und mit der Textzeile «Unterstützt durch:» enthalten. Das Logo kann beim BAK bezogen werden. Veränderungen des BAK-Logos sind grundsätzlich nicht möglich. Es wird empfohlen, die Gestaltung vorgängig beim BAK zur Abnahme einzureichen. (LINK zu → Merkblatt)

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Letzte Änderung 14.12.2017

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