Kantonale Förderprogramme müssen inhaltliche und strukturelle Mindestvoraussetzungen erfüllen, um vom Bund unterstützt zu werden. Die Voraussetzungen sind in der Förderverordnung bzw. im Rahmenkonzept «Junge Talente Musik» definiert.
Die Kantone können Gesuche für Förderbeiträge des Bundes über die Förderplattform des Bundesamts für Kultur beantragen für:
- die Entwicklung des kantonalen Programms (Voraussetzung ist eine entsprechende Absichtserklärung)
- die Teilnahme am Programm «Junge Talente Musik» (Voraussetzung ist der Nachweis eines bestehenden kantonalen Begabtenförderungsprogramms im Sinne der Förderverordnung)