Musikalische Bildung

Foto_Header
© Tabea Reusser

Volk und Stände haben am 23. September 2012 den Bundesbeschluss über die Jugendmusikförderung mit grosser Mehrheit angenommen. Der neue Verfassungsartikel (Art. 67a BV) hat zum Ziel, die musikalische Bildung insbesondere von Kindern und Jugendlichen zu stärken: In der Schule setzen sich Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für einen hochwertigen Musikunterricht ein. In der Freizeit sollen Kinder und Jugendliche die Möglichkeit haben, sich musikalisch zu betätigen. Junge Menschen mit besonderer musikalischer Begabung werden zudem speziell gefördert.

Das Bundesamt für Kultur (BAK) unterstützt die musikalische Bildung von Kindern und Jugendlichen ausserhalb des Schulunterrichts. Es unterstützt namentlich Vorhaben von Musikformationen sowie Wettbewerbe und Festivals mit Projektbeiträgen. Darüber hinaus führt das BAK das Programm «Jugend und Musik» (J+M).

Neben den Laienmusikverbänden sind die staatlich geförderten Musikschulen mit ihrer Präsenz in allen Landesteilen wichtige Akteure der musikalischen Bildung in der Schweiz.

Alle Kinder und Jugendlichen sollen in Bezug auf die musikalische Bildung ähnliche Chancen haben. Art. 12a des Kulturförderungsgesetzes (KFG) sieht deshalb vor, dass staatlich unterstützte Musikschulen bis zum Abschluss der Sekundarstufe II Tarife anbieten, die deutlich unter den Erwachsenentarifen liegen. Zudem müssen die wirtschaftliche Situation der Eltern oder anderer Unterhaltspflichtiger sowie der erhöhte Ausbildungsbedarf musikalisch Begabter berücksichtigt werden. Die Musikschulen definieren selbstständig und ohne Vorgaben des Bundes, in welchen Fällen Sozial- und Spezialtarife zum Tragen kommen und wie hoch die entsprechenden Rabatte ausfallen.

Diese Massnahmen haben zum Ziel, den chancengerechten Zugang der Jugend zum Musizieren zu gewährleisten. Das BAK hat 2018 mittels einer Umfrage bei allen Musikschulen der Schweiz die Wirkung der Bestimmung überprüft. Die Ergebnisse aus der Evaluation liegen in deutscher Sprache vor, eine Zusammenfassung ist auf Französisch und Italienisch verfügbar.

Kontakt

Bundesamt für Kultur
Sektion Kultur und Gesellschaft
Myriam Schleiss
Hallwylstrasse 15
3003 Bern
Telefon +41 58 469 15 17
Mail

Kontaktinformationen drucken

https://www.bak.admin.ch/content/bak/de/home/sprachen-und-gesellschaft/musikalische-bildung.html