Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen

Die Covid-19-Epidemie hat schwerwiegende Auswirkungen auf den Kulturbereich. Kulturunternehmen, Kulturschaffende und Kulturvereine im Laienbereich erleiden seit Beginn der Pandemie starke und existenzbedrohende Umsatzeinbussen und sind mit Mehrkosten konfrontiert. Der Bundesrat hat schon zu Beginn der Verschärfung der sanitarischen Situation in unserem Land die sich abzeichnende Notlage der Kultur sowie die Notwendigkeit ihrer Unterstützung erkannt. Er erliess im März 2020 eine Notverordnung, die Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für den Kultursektor schaffte, welche die gesamtwirtschaftlichen Massnahmen ergänzten. Angesicht der fortdauernden Epidemie und damit verbunden der schwierigen Lage des Kultursektors wurde im Covid-19-Gesetz die Fortführung der Unterstützung dieses Sektors ermöglicht. Die Massnahmen sind in der Covid-19-Kulturverordnung vom 14. Oktober 2020 konkretisiert. Ihre Gültigkeitsdauer wurde am 17. Dezember 2021 durch den Bundesrat um ein Jahr bis zum 31.12.2022 verlängert.

Unter den folgenden Links finden Sie Informationen über die Massnahmen,  

Letzte Änderung 28.11.2022

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